Abgeschlossenheitsbescheinigung
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum aufgrund des Wohnungseigentumsgesetzes baulich vollkommen von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist Voraussetzung für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungseigentum und/oder Teileigentum und für die Anlage eigener Grundbuchblätter für die einzelnen Eigentumswohnungen.
Zuständigkeit
- Amt
- Bauamt
- Abteilung
- Bauaufsicht
- Ansprechpartner
- Iris Baumann
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-251
- Telefax
- 06721 184-121
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO |
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
DO | 08:30 - 12:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Damit wir uns bei persönlicher Vorsprache auf das Gespräch und Ihr Anliegen vorbereiten können, empfehlen wir Ihnen eine vorherige Terminvereinbarung.
Wichtig:
Unabhängig davon, ob Sie uns per Mail oder telefonisch kontaktieren, benötigen wir zur Bearbeitung Ihrer Anfrage zwingend die vollständige Adresse des Vorhabens (Ort, Straße und Hausnummer) oder die Angabe des Flurstücks und – falls vorhanden – das Aktenzeichen des Vorhabens.
Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich für Vorhaben im Stadtgebiet von Bingen und seinen Stadtteilen (Bingerbrück, Büdesheim, Kempten, Dromersheim, Dietersheim, Sponsheim und Gaulsheim) zuständig sind.