Abfallbeseitigung - Überwachung
Allgemeiner Hinweistext – die Informationen zu den Dienstleistungen finden Sie unterhalb:
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Die dort hinterlegten Informationen werden sukzessive weiter ausgebaut. Zwischenzeitlich finden Sie alle Informationen wie gewohnt auf www.bingen.de.
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Lebensbereich
Seitens der Stadt Bingen erfolgt die Überprüfung, Ermittlung, Einleitung von Maßnahmen zur Beseitigung der illegalen Abfälle.
Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (z.B. von illegaler Abfallbeseitigung) erfolgt seitens des Abfallwirtschaftsbetriebs (AWB) des Landkreises Mainz-Bingen.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Gewerbeabteilung
- Ansprechpartner
- Cindy Pahlke
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-188
- Telefax
- 06721 184-180
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung