Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinhessen-Nahe

01.03.2024

Geschäftsstelle beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe

Bekanntmachung

Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der jeweils geltenden Fassung wird bekannt gemacht, dass der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinhessen-Nahe zum Stichtag 01.01.2024 Bodenrichtwerte für Bauflächen, für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen und sonstige Flächen abgeleitet hat.

Auskünfte über Bodenrichtwerte können an alle Personen von der Servicestelle des

Vermessungs- und Katasteramtes Rheinhessen-Nahe,
Ostdeutsche Straße 28, 55232 Alzey oder Schneewiesenstraße 24, 55765 Birkenfeld
Telefon 06731/ 494-1000,
Öffnungszeiten Mo.-Fr. 08.00-13.00 Uhr,
service-rhn@vermessung.rlp.de

abgegeben werden. Die Auskünfte können durch Abgabe eines Auszuges aus der Bodenrichtwertkarte bzw. aus einer überregionalen Zusammenstellung der Bodenrichtwerte mit entsprechenden Erläuterungen erteilt werden. Die Kostenpflicht der Auskünfte richtet sich nach der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Kostenfrei können die Bodenrichtwerte in vereinfachter Form (Basis-Dienst) ab sofort im Internet unter www.boris.rlp.de eingesehen werden.

Alzey, den 29.02.2024
gez.
Udo Baumann
Der Vorsitzende des Gutachterausschusses

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