Widerspruchsbearbeitung
Wird ein Widerspruch form- und fristgerecht erhoben, wird dieser auf die Recht- und Zweckmäßigkeit der angegriffenen Entscheidung hin überprüft.
Kann dem Widerspruch abgeholfen werden, wird eine Abhilfeentscheidung getroffen.
Gelangt die Überprüfung zu dem Ergebnis, dass keine
Abhilfemöglichkeit besteht, wird der Widerspruch vom jeweiligen Fachamt an den Stadtrechtsausschuss weitergeleitet, der sodann über den Widerspruch entscheidet. Ob Kosten für den Widerspruchsführer/in entstehen, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab.
Zuständigkeit
- Amt
- Hauptamt
- Abteilung
- Büroleitung
- Ansprechpartner
- Angelika Middelmann
- Strasse
- Burg Klopp
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-115
- Telefax
- 06721 184-116
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass Sie die Gebäude der Stadtverwaltung aktuell nur mit Mund-Nasen-Bedeckung und nach vorheriger Terminvereinbarung betreten dürfen. Auch die Öffnungszeiten können abweichen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bingen.de/Corona.
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
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