Meldebescheinigung
Bescheinigungen aus dem polizeilichen Melderegister
Es gibt eine Vielzahl von Meldebescheinigungen, die für die verschiedensten Zwecke benötigt werden, z.B. für Eheschließungen, als Nachweis beim Arbeitsamt oder ähnliches.
Auf formlosen Antrag hin stellt Ihnen die Meldebehörde gerne eine Aufenthalts- bzw. Meldebescheinigung aus.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Bürgerbüro
- Strasse
- Basilikastraße 4
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Weiteres
-
Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zum Bürgerbüro aufgrund der geltenden Infektionsschutzmaßnahmen nur mit medizinischen Masken (OP-Masken, FFP-2-Masken) gestattet ist.
Für Informationen zu Trauungen wenden Sie sich bitte telefonisch an das Standesamt: 06721 184-306 / -308
- Telefon
- 06721 184-300
- Telefax
- 06721 184-310
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
+++ AKTUELL - BITTE BEACHTEN: Aufgrund von Corona-Erkrankungen und der Sommerferien ist das Bürgerbüro bis auf Weiteres nur eingeschränkt geöffnet – eine vorherige Terminabsprache ist notwendig. +++
Mo: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Di: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Mi: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Do: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Fr: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
In notwendigen Ausnahmefällen kann auch ein Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
HINWEIS: Für Führungszeugnisse und Meldebescheinigungen besteht die Möglichkeit einer kontaktlosen Beantragung. Senden Sie dafür eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an: buergerbuero@bingen.de
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Als Identitätsnachweis ist immer ein Ausweisdokument vorzulegen.
Gebühren:
Es gibt gebührenpflichtige und gebührenfreie Meldebescheinigungen.