Lernmittelbefreiung
Der Antrag auf Lernmittelfreiheit ist wiederkehrend für jedes Schuljahr zu stellen. Die Formulare für das Antragsverfahren werden zu Beginn des Jahres an die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schule ausgehändigt. Ab dem Schuljahr 2021/2022 besteht außerdem die Möglichkeit eines Online-Antrages unter nachstehendem Link:
Zum Online-Antragsformular für die Lernmittelbefreiung (Schuljahr 2021/2022)
Durch die Bewilligung des Lernmittelbefreiungsantrages nehmen Sie automatisch an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe teil. Sobald Sie einen Bewilligungsbescheid erhalten haben, erhält der/die Schüler/in alle notwendigen Lernmittel kostenlos ausgeliehen. Eine Registrierung im Internetportal der Schulbuchausleihe ist dann nicht erforderlich. Dies ist nur für die Teilnahme an der entgeltlichen Ausleihe (gegen Ausleihgebühr) notwendig.
Die Stadtverwaltung Bingen ist für die Lernmittelbefreiung der Binger Grundschulen und der Realschule plus am Scharlachberg verantwortlich. Bitte schicken Sie Ihren Antrag fristgemäß bis zum 15. März an die Stadtverwaltung Bingen, Amt für soziale Aufgaben, Jugend, Schulen und Sport, Rochusallee 2, 55411 Bingen am Rhein.
Für die anderen Schulen müssen Sie sich an den jeweiligen Schulträger wenden. Wenn Sie sich unsicher sind, wenden Sie sich bitte an das Schulsekretariat.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Schulen
- Ansprechpartner
- Heike Rosenberger
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-215
- Telefax
- 06721 184-222
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass Sie die Gebäude der Stadtverwaltung aktuell nur mit Mund-Nasen-Bedeckung und nach vorheriger Terminvereinbarung betreten dürfen. Auch die Öffnungszeiten können abweichen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bingen.de/Corona.
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung