Hebesätze
Den Gemeinden ist das Recht eingeräumt, die Hebesätze der Realsteuern festzusetzen.
Die Hebesätze sind Hundertsätze der Gewerbesteuer- bzw. Grundsteuermessbeträge und werden jährlich in der Haushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein festgesetzt.
Die Hebesätze in der Stadt Bingen am Rhein betragen derzeit:
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) |
390 % |
Grundsteuer B (Grundvermögen / sonstige Grundstücke) |
450% |
Gewerbesteuer | 390 % |
Zuständigkeit
- Amt
- Kämmerei
- Abteilung
- Steuerabteilung
- Strasse
- Burg Klopp
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-231
- Telefax
- 06721 184-233
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass Sie die Gebäude der Stadtverwaltung aktuell nur mit Mund-Nasen-Bedeckung und nach vorheriger Terminvereinbarung betreten dürfen. Auch die Öffnungszeiten können abweichen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bingen.de/Corona.
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung