Fundtiere
Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch Fundtiere, insbesondere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei streunenden Tieren. Diese werden fachkundig eingefangen und ins Tierheim verbracht. Sofern der Tierhalter ermittelt werden kann, wird er umgehend von der Maßnahme sowie dem Aufenthaltsort des Tieres unterrichtet.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Ordnungsbehörde
- Ansprechpartner
- Denise Frühauf
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-195
- Telefax
- 06721 184-180
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass Sie die Gebäude der Stadtverwaltung aktuell nur mit Mund-Nasen-Bedeckung und nach vorheriger Terminvereinbarung betreten dürfen. Auch die Öffnungszeiten können abweichen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bingen.de/Corona.
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung