Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister - natürliche Personen
Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Es beinhaltet vier Gruppen von Eintragungen, nämlich
- Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.)
- um ein Unterlaufen derartiger Untersagungs- oder Rücknahmeverfahren zu verhindern Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens
- Bußgeldentscheidungenwegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie
- bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten.
Das Gewerbezentralregister wird unterteilt nach natürlichen und juristischen Personen geführt.
Die Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister müssen Privatpersonen (natürliche Personen) bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragen.
Juristische Personen und Personenvereinigungen stellen den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister im Allgemeinen bei der für sie zuständigen Gewerbebehörde.
Die Auskunft muss grundsätzlich persönlich beantragt werden, bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen durch deren gesetzlichen Vertreter.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Bürgerbüro
- Strasse
- Am Burggraben 7
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Weiteres
-
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zum Bürgerbüro aufrgund der geltenden Corona-Bekämpfungsverodnung des Landes RLP nur mit medizinischen Masken (OP-Masken, FFP-2-Masken) gestattet ist.
Für Informationen zu Trauungen wenden Sie sich bitte telefonisch an das Standesamt: 06721 184-306 / -308
- Telefon
- 06721 184-300
- Telefax
- 06721 184-310
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass das Bürgerbüro zurzeit corona-bedingt nur Termine nach vorheriger Absprache vergibt. Mehr Informationen finden Sie in einer entsprechenden Pressemitteilung der Stadtverwaltung:
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Gebühren:
€ 13,00