Anschlussbeiträge
Die Stadt betreibt ein aufwändiges Leitungsnetz zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Baugrundstücke und erweitert dieses Netz nach den Anforderungen der städtebaulichen Planung. An den Erweiterungskosten müssen sich die Grundstückseigentümer beteiligen, die ihr Baugrundstück an die Wasserversorgungseinrichtung bzw. Kanalisation anschließen können. Typischer Fall ist auch hier die Herstellung von Wasser- und Kanalleitungen innerhalb eines Neubaugebietes, um die dortigen Grundstücke bebaubar zu machen.
Zuständigkeit
- Amt
- Stadtwerke
- Abteilung
- Stadtwerke Veranlagungsstelle
- Ansprechpartner
- Michael Geib
- Strasse
- Saarlandstraße 364
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 9707-69
- Telefax
- 06721 9707-50
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass Sie das Gebäude der Stadtwerke aktuell nur mit Mund-Nasen-Bedeckung und nach vorheriger Terminvereinbarung betreten dürfen. Auch die Öffnungszeiten können abweichen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bingen.de/Corona.
MO | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
DI - DO | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
FR | 08:30 - 12:00 Uhr |