Straßenbeiträge
Straßenbeiträge
Die Stadt Bingen am Rhein erhebt Beiträge für die erstmalige Herstellung und den Ausbau öffentlicher Straßen, Wege und Plätze.
Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Erschließungsanlagen) erhoben. Dies betrifft insbesondere neue Straßen in Neubaugebieten, durch die neu gebildete Grundstücke baureif gemacht werden. Die hierbei entstehenden Kosten werden grundsätzlich zu 90 % auf die Eigentümerinnen und Eigentümer der durch die jeweilige Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke umgelegt.
Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge werden für Investitionsmaßnahmen an bereits bestehenden Verkehrsanlagen erhoben. Hierzu gehören beispielsweise der Ausbau, die Erneuerung oder die Verbesserung von Straßen, Gehwegen, Straßenbeleuchtung oder Entwässerungseinrichtungen. Die Beitragspflicht richtet sich nach den Regelungen der jeweils geltenden Satzung und der gebildeten Abrechnungseinheit.
Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge (FAQ)
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeitenden der Stadtwerke Bingen am Rhein.
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Beitragsveranlagung